Racepark Schulenberg

..the one and only "Down[c]hill-Park

- Down[c]hill Masters #8 -

"King/Queen of Bikepark"

 

Vom 07. - 09.09.2018 findet unser alljährliches Rennen statt.

Anmeldung ab jetzt per mail unter:
info@racepark-schulenberg.de

Down[c]hill Masters #8

 

 

 

King & Queen of Racepark”

 

28. – 30.06.2019

 

 INHALT

 

1 DEFINITION “Down[c]hill Masters”

 2 RENNTERMIN

 3 ANMELDUNG

 4 STARTBERECHTIGUNG

 5 STARTGEBÜHREN

 6 RENNKLASSEN

 7 STARTNUMMERN

 7.1 Allgemeines

 7.2 Vorgaben

 8 SPORTGERÄTE UND SCHUTZKLEIDUNG

 8.1 Allgemeines

 8.2 Sportgeräte

 8.3 Schutzkleidung

 8.4 Haftung und Regelungen

 9 DURCHFÜHRUNG DER RENNEN

 10 REGELN

 11 EINSPRÜCHE

 12 RENNABBRUCH

 13 VERSICHERUNGEN

 14 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

 15 ÄNDERUNGSKLAUSEL

 16 WIRKSAMKEIT DER VEREINBARUNGEN

 1. DEFINITION „Down[c]hill Masters“

 

Das „Down[c]hill Masters“ ist eine Kombination aus zwei Rennvarianten auf zwei unterschiedlichen Strecken. Die zwei Zeiten, der beiden Einzelrennen sind gleichwertig, werden aufsummiert, die schnellste Gesamtzeit gewinnt und wird zum „King of Schulenberg 2018“ bzw. zur „Queen of Schulenberg 2018“ gekrönt.

 

Die Einzelwettbewerbe bestehen aus einem Downhill-Rennen und einem „Chainless-Dowhill-Race“. Bei beiden Rennen kann jede(r) Teilnehmer(in) so viele gezeitete Läufe machen wie er/sie möchte. Am Ende zählen die beiden schnellsten gefahrene Zeiten pro Rennen und diese werden zur Gesamtwertung aufsummiert.

 

Diese Veranstaltung ist ein Sonderformat sowie finanziell und juristisch unabhängig. Das Rennformat unterscheidet nicht zwischen Lizenz- und Hobbyfahrern. Denn das Rennen hat keinen offiziellen Charakter und läuft in keiner Kooperation mit den Radsportverbänden

 

Die Rennen werden nicht nach den Vorgaben der Wettkampfbestimmung MTB des Bund

 

Deutscher Radfahrer e.V. durchgeführt.

 

Für die technische und organisatorische Durchführung des Rennens sowie den Wettkampfbetrieb ist der ausrichtende Racepark Schulenberg (Outdoorwerkstatt UG) verantwortlich.

 

 2. RENNTERMIN

 

Rennen: Down[c]hill Masters, “King & Queen of Racepark“ / Racepark Schulenberg

 

07.-09.09.2018 (Disziplin „Sonderformat“)

 

Kontakt: info@racepark-schulenberg.de, www.racepark-schulenberg.de

 

 

 3. ANMELDUNG

 

Die Anmeldung erfolgt per eMail: info@racepark-schulenberg.de

 Eine kostenpflichtige Anmeldung zum Rennen ist bis zum 08.09.2018 um 9:00 Uhr möglich. Damit ist eine Anmeldung vor Ort möglich! Anmeldungen bis zum 05.09.2018 sind ermäßigt (vgl. Punkt „5. Voranmeldung“).

 Die Teilnehmerzahl ist auf 120 Starter / -innen begrenzt.

 Mit der Anmeldung zum Rennen werden automatisch die in diesem Reglement getroffenen Regelungen anerkannt.

 

4. STARTBERECHTIGUNG

 

Eine Startberechtigung wird erteilt wenn Folgendes anerkannt und erfüllt wird:

 

Bei der Anmeldung:

 

  • Die Regelungen dieser Generalausschreibung werden anerkannt.

  • Bei Teilnahme der Veranstaltung ist dem Teilnehmer das Risiko bekannt. Der Teilnehmer übernimmt die Verantwortung selbst und kann keine Haftungsansprüche geltend machen.

  • Der Fahrer befindet sich in einem guten Gesundheitszustand und ist den extrem hohen Anforderungen des Rennens gewachsen.

  • Der Fahrer ist gesetzlich oder privat kranken- und haftpflichtversichert.

  • Die angegebenen Angaben zur Person und Kontaktdaten des Fahrers sind zutreffend und richtig.

  • Alle anfallenden Gebühren sind bezahlt.

  • Bei Nichtteilnahme trotz Anmeldung gibt es keine Zurückerstattung des Startgeldes.

  • Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss eine formlose Einverständniserklärung mit Name, Adresse und Geb. Datum ausgefüllt und von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet, bei der Anmeldung vorgelegt werden. Ohne Einverständniserklärung wird keine Startberechtigung erteilt.

 Bei der Abnahme und Nutzung der Rennstrecke:

 

Sportgeräte und Schutzausrüstung befinden sich in optimalen Zustand und erfüllen die in Punkt 8 genannten Eigenschaften.

  • Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass die Startnummer während des Rennens und offiziellen Trainings deutlich lesbar am Lenker angebracht ist.

 5. STARTGEBÜHREN

 

Für den Start beim Rennen werden Startgebühren erhoben, die Organisationskosten sowie Lifttransport und Startnummer beinhalten.

 

Die Startgebühren sind im Voraus per Banküberweisung zu entrichten, nach Eingang der Zahlung erfolgt eine Bestätigung der Anmeldung, des Geldeingangs und damit der Rennteilnahme per eMail: info@racepark-schulenberg.de

 

Bankverbindung

 

outdoorwerkstatt UG

 

Sparkasse Hildesheim Goslar Peine

 

IBAN: DE46 2595 0130 0056 1234 81

 

 

 

 

 

  • Voranmeldung Fr – So: 47,- €

  • Voranmeldung Sa & So: 43,- €

  • Fr - So: 50,- €

  • Sa & So: 46,- €

  • Wer sich erst am Tag des Rennens anmeldet, hat eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 5,- € zu entrichten.

 Eine Rückvergütung der Anmeldegebühr ist nicht möglich!

 

 6. RENNKLASSEN

 

Es gibt eine Klasse über 18 Jahren und eine unter 18 Jahren.

 

 7. STARTNUMMERN

 7.1 Allgemeines

 Jeder Fahrer erwirbt mit der Anmeldung bzw. Zahlung der Startgebühr eine Startnummer für das Rennen. Die Startreihenfolge der Finalläufe richtet sich nach den Ergebnissen des Seeding-Runs, d.h. die Fahrer / -innen mit den langsamsten Zeiten zuerst.

 

Die Startnummernausgabe erfolgt Freitag/Samstag, 08.09. vor dem ersten Pflichttraining.

 

7.2 Vorgaben

 

Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass die Startnummer während der offiziellen Trainingsläufe sowie während des Rennens deutlich lesbar am Lenker angebracht ist und sich nicht lösen kann.

 

 8. SPORTGERÄTE UND SCHUTZKLEIDUNG

 8.1 Allgemeines

 

  • Das Radmaterial muss in einem voll funktionsfähigen und einwandfreien Zustand an den Start gebracht werden. Hierfür ist der Fahrer selbst verantwortlich.

  • Jeder Fahrer muss dafür Sorge tragen, dass seine Ausrüstung (Rad, Schutzkleidung) durch dessen Werkstoff und Konzeption keine Gefahr für ihn selbst oder für andere darstellt.

  • Bei jeder Veranstaltung werden die Fahrer auf das Tragen der Schutzkleidung geprüft und das Fahrrad wird auf seine Tauglichkeit und Sicherheit kontrolliert.

  • Wird bei der Schutzkleidung des Fahrers oder dessen Fahrrad Mängel festgestellt, kann dem Fahrer der Start verweigert werden. Jedoch muss dem Fahrer die Chance auf Nachbesserung innerhalb des Trainings gegeben werden.

  • Die Veranstalter haften nicht für die Konsequenzen, die sich aus der Auswahl und Nutzung der von den Fahrern benutzten Ausrüstung ergeben, ebenso wenig für evtl. Mängel oder das Abweichen von Richtlinien.

  • In keinem Fall können die Veranstalter haftbar gemacht werden, auch wenn ein Fahrer an den Start gehen konnte. Die Kontrolle der Ausrüstung durch die Veranstalter kann nur auf die Übereinstimmung des gesamten äußeren Aspektes unter den sportlich erforderlichen Anforderungen beschränkt sein.

 

Wichtig: Es müssen nach wie vor der Zeitplan und die geltenden Abnahmezeiten

 

eingehalten werden um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren.

  

8.2 Sportgeräte

 

Ein Mountainbike unterliegt in seinen Spezifikationen den nachfolgend aufgeführten

 

Beschränkungen:

 

  • In allen Rennklassen darf mit 26“ - 29“ Rädern gefahren werden.

  • Das Sportgerät darf keine scharfkantigen und verletzungsgefährdenden Anbauten oder Komponenten haben (z.B. offene und ungeschützte Lenkerenden).

 8.3 Schutzkleidung

 

Alle Teilnehmer müssen beim Befahren der Rennstrecke folgende Schutzkleidung tragen:

 

  • Brust-/Rückenprotektor

  • Voll-/Integralhelm

  • Ellbogenschützer

  • Handschuhe mit langen Fingern

  • Mindestens Knieschützer

 

Als erlaubt gelten die im Handel erhältlichen Brust-/Rückenprotektoren. 

Die Schutzkleidung muss den gängigen Vorschriften entsprechen. Bei Nichteinhaltung der Schutzmaßnahmen wird der Fahrer einmal ermahnt. Nach dem

zweiten Verstoß wird der Fahrer von der Rennveranstaltung disqualifiziert.

Dies gilt für alle Klassen. Das Startgeld wird nicht zurückerstattet.

 

 8.4 Haftung und Regelungen

 

In keinem Fall erfolgt eine Haftungsübernahme durch den Veranstalter, auch nicht, wenn die Mängel an Sportgeräten und Schutzkleidung von Veranstalterseite nicht erkannt werden und der Fahrer trotzdem am Rennen teilnimmt.

Die Schutzkleidung muss am kompletten Rennwochenende beim Befahren der

 Rennstrecke getragen werden. Dies gilt für alle Klassen und es gibt keine Ausnahmen. Der Veranstalter ist verpflichtet dieser Regelung konsequent und unmittelbar nachzukommen um einen reibungslosen Rennablauf zu ermöglichen.

 

9. DURCHFÜHRUNG DER RENNEN

 

Die Ergebnisse von Samstag bestimmen die Startreihenfolge von Sonntg. Mit gültiger Startnummer (nur mit entsprechender Signatur des Veranstalters) ist es dem Fahrer erlaubt, auf dem Kurs, zu den ausgewiesenen Zeiten, zu trainieren. Jeder Wettkampfteilnehmer hat folgende Pflichtläufe zu absolvieren:

 

  • Samstag, 08.09., Training Downhill 9 - 12

  • Samstag, 08.09., Downhill- Rennen 13:00 - 17:00 Uhr

  • Sonntag, 09.09., Training Chainless-Downhill-Rennen 9 - 12

  • Sonntag, 09.09.., Chainless-Downhill-Rennen 13:00 - 17:00 Uhr

 Vor dem offiziellen Training, während der Streckenpräparation und dem Finale sowie danach ist kein Training möglich. Zuwiderhandlungen können mit dem Rennausschluss geahndet werden.

 Hat ein Fahrer einen Pflichttermin verpasst, kann er nicht am Rennen teilnehmen. Voraussetzung ist jedoch das der Veranstalter einen Zeitplan aushängt, der von jedem Teilnehmer wahr-genommen werden kann.

 Zeitplan:

 

Freitag, 07.09.: Freies Training auf der Downhill- und der Chainless-Downhill-Strecke von 10:00 – 18:00 uhr

 

Samstag, 08.08.: Startnummernausgabe und Pflichttraining Training 09:00 - 12:00 Uhr

 

Zeitnahme ab 12:30 – 17:00

 

Sonntag, 09.08.: Pflichttraining Training Chainless-Downhill-Rennen 09:00 – 11:00 Uhr

 

Zeitnahme ab 11:30 – 16:30

 

Im Anschluss Siegerehrung.

 

Wichtig: Zeitverschiebungen können vorkommen, müssen aber vom Veranstalter deutlich bekannt gegeben werden.

 

 10. REGELN

 

Wer sich durch Verlassen der Strecke einen Vorteil verschafft wird vom Rennen disqualifiziert. Die sportliche Leitung obliegt dem Kollegium der Kommissäre. Bei Diskussionsbedarf können die Teilnehmer angehört werden.

 

11. EINSPRÜCHE

 

  • Jeder/e Teilnehmer/in, der/die sich während des Wettkampfes durch irgendwelche Aktionen benachteiligt fühlt, hat die Möglichkeit, unmittelbar nach dem Überfahren der Ziellinie Protest gegen die Wertung des Laufes einzulegen. Der Protest ist dem VKK oder Vertreter mündlich bis max. 5 Minuten nach Ende des Laufes mitzuteilen. Die Kommissäre entscheiden über die Anerkennung oder Ablehnung endgültig.

  • Einsprüche gegen die Qualifikation sind innerhalb von 30 Minuten nach Aushang der offiziellen Qualifikationszeiten entsprechend der SpO Kapitel 3.2 schriftlich beim VKK oder Vertreter einzulegen.

 12. RENNABBRUCH

 

Kann ein Rennen aufgrund höherer Gewalt oder technischem Defekt nicht zu Ende gebracht werden, wird als Rennergebnis das bisherige Ergebnis gewertet. Gültigkeit hat das bisherige Ergebnis nur dann, wenn alle Teilnehmer die Qualifikation fahren konnten und somit die Qualifikation abgeschlossen wurde.

 

   13. VERSICHERUNGEN

 

Die Veranstalter sind verpflichtet, für die Sportler die nicht in einem eingetragenen

Verein/Landessportbund organisiert sind entsprechenden Versicherungsschutz zu

beantragen. Die Firma outdoor werkstatt UG hat als Betreiber des Racepark Schulenberg dafür eine Event-Versicherung abgeschlossen.

 

 14. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

 

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter sowie alle anderen Beteiligten schließen jegliche Haftung aus. Jeder Fahrer haftet selbst für die von ihm verursachten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 

Die Fahrer verzichten mit Ihrer Anmeldung auf das rechtliche Vorgehen gegen die

 Veranstalter, das Gremium, deren Beauftragte, Sportwarte, Helfer, Behörden,

 Grundstücksbesitzer, Sponsoren, Zuschauer sowie jegliche anderen Personen, die mit der Veranstaltung und deren Organisation in Verbindung stehen.

 

 15. ÄNDERUNGSKLAUSEL

 

Die Kommissäre entscheiden über Programm- bzw. Organisationsveränderungen vor und haben das Recht, die Veranstaltung abzusagen. Schadenersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen.

 

 16. WIRKSAMKEIT DER VEREINBARUNGEN

 

Die Vereinbarungen dieses Reglements werden mit der Anmeldung zum Rennen anerkannt. Wichtig: Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieses Reglements begründet nicht die Unwirksamkeit der übrigen Teile dieses Reglements!